Sonntag, 19. April 2009

Veranstaltungsreihe:
Deutsche Erinnerungsabwehr und Nichtentschädigung der NS-Sklavenarbeit

2009 ist das «Supergedenkjahr» in der Bundesrepublik Deutschland, der Beginn des 2. Weltkrieges, die Gründung der beiden deutschen Staaten und der Mauerfall jähren sich zum 70., 60. und 20. Mal. Gefeiert wird dabei hinsichtlich des Nationalsozialismus und des 2. Weltkrieges der Abschluss der Aufarbeitung der Vergangenheit. Stolz klopfen sich die Deutschen auf die Schultern: man ist zwar nicht Fußball- aber doch Aufarbeitungsweltmeister und schickt Experten los, die weltweit erklären, wie so eine Vergangenheit aufzuarbeiten wäre. Doch auch wenn in Gedenkveranstaltungen wortreich die «in deutschem Namen» begangenen Verbrechen bedauert werden und die Versöhnung mit den ehemaligen Kriegsgegnern gefeiert wird, versuchen die Bundesrepublik (als Rechtsnachfolger des NS-Staates) und die deutsche Wirtschaft mit aller Kraft, sich den materiellen Konsequenzen aus den nationalsozialistischen Verbrechen zu entziehen, von denen z.B. im Fall der Zwangsarbeit NS-Staat und Wirtschaft gleichermaßen profitierten. Aktuell z.B. bemüht die Bundesregierung den Internationalen Gerichtshof in Den Haag, um die Ansprüche griechischer und italienischer Opfer des Nationalsozialismus, die vor griechischen und italienischen Gerichten erfolgreich geklagt haben, abzuwehren. Zwangs- und Sklavenarbeit im Nationalsozialismus Die während des 2. Weltkrieges in Deutschland und in den von Deutschen besetzten Gebieten zur Arbeit gezwungenenen Menschen lassen sich grob in zwei Gruppen einteilen: In Zwangs- und in Sklavenarbeiter_Innen. Als absehbar war, dass der Zweite Weltkrieg eben nicht als «Blitzkrieg» von den Deutschen in kurzer Zeit siegreich beendet und die deutsche Wirtschaft lange kriegsbedingt unter einem erheblichen Arbeitskräftemangel leiden würde, entschlossen sich Wirtschaft und Staatsführung, diesen Arbeitskräftemangel durch ausländische Arbeiter_Innen aus den von Deutschland überfallenen Ländern auszugleichen. Diese Arbeiter_Innen wurden zwangsweise zur Arbeit in Deutschland verpflichtet, teilweise aber auch als formell freiwillige Arbeiter_Innen, oft unter falschen Versprechungen und durch Erpressungen, angeworben. In der Behandlung der ZwangsarbeiterInnen gab es rassistisch abgestufte Unterschiede vor allem zwischen West- und Osteuropäer_Innen. Für die Beschreibung der Zwangsarbeit von Sinti, Roma, Jüd_Innen in den Konzentrationslagern findet heute auf Initiative von Opferverbänden der Begriff Sklavenarbeit Verwendung. Der Verweis auf die antike Sklavenhaltergesellschaft ist zwar irreführend, doch mit dem Hinweis auf den Status «Sklave = menschliches Eigentum» soll auf die besondere Situation dieser Häftlinge hingewiesen werden. Die Sklavenarbeiter_Innen waren Eigentum der SS. Der Zweck ihrer Arbeit bestand in ihrer Vernichtung. Während Zwangsarbeiter_Innen eine Chance auf Überleben eingeräumt wurde, war das für die deportierten Jüd_Innen, Sinti und Roma nicht vorgesehen. Der Zweck ihrer Arbeit war zunächst sinnlos. Zu «Parasiten am deutschen Volkskörper» stigmatisiert, wurden sie durch extrem schwere körperliche Arbeit, wie z.B. dem sinnlosen Aufschichten und Abtragen von Mauern, gequält und gedemütigt. Diese «Erziehung zur Arbeit», zur produktiven, «ehrlichen» Arbeit, wie der Antisemit sie als Gegenstück zur «jüdischen, raffenden» Arbeit halluziniert, war direkt mit der «Vernichtung durch Arbeit» verknüpft. Erst angesichts des durch die gesteigerte Kriegsproduktion und den Abzug von Arbeitskräften an die Weltkriegsfronten bedingten Arbeitskräftemangels wurde begonnen, die Arbeitskraft der Sklavenarbeiter_Innen «effektiv» und «sinnvoll» auszubeuten. Die IG Farben, die seit 1941 das Buna-Werk in Auschwitz-Monowitz betrieb, hatte Vorbildcharakter. Immer mehr Firmen bekundeten Interesse an billigen Arbeitskräften und traten an die SS heran. Zahlreiche KZ-Nebenlager entstanden in Nähe zu Industrieanlagen, viele Betriebe wurden neben bestehenden Konzentrationslagern angesiedelt. NS-Vernichtungspolitik und kapitalistische Verwertungslogik waren hier auf das Engste miteinander verknüpft. Neben der Ausbeutung der Sklavenarbeiter_Innen stellten die Erlöse aus Kleidung, Wertsachen und Zahngold einen Zusatzgewinn für die deutsche Volkswirtschaft dar. Zwangs- und Sklavenarbeiter_Innen wurden in allen Wirtschaftsbereichen von der Rüstungsindustrie bis zum Kleinstbetrieb, von der öffentlichen Verwaltung über die Landwirtschaft bis zur persönlichen Haushaltshilfe eingesetzt. Mehr als 12 Millionen Menschen wurden während des 2. Weltkrieges zur Arbeit gezwungen. 1944 wurden an jedem dritten Arbeitsplatz Zwangsarbeiter_Innen verpflichtet. Alle Zwangsarbeiter_Innen waren vom Zwang zur Arbeit und der permanenten Drohung von Gewalt und physischer Vernichtung betroffen. Die während des Nationalsozialismus akkumulierten Werte ließen die Deutschen nach der Kapitulation ein Wunder erleben, das als «Wirtschaftswunder» in die deutsche Erfolgsgeschichte eingehen sollte. Neben den Erlösen aus Sklavenarbeit und Raub , trug auch der im Krieg erzielte technologische Fortschritt, z.B. das Wissen aus medizinischen Versuchen an Menschen, dazu bei, dass das besiegte Deutschland Profiteur der eigenen Verbrechen werden konnte. Aus Kriegsproduktion wurde Zivilproduktion; aus NS-Tätern wurden angesehene Bundesbürger und nicht selten wurden die zuvor in der Verwaltung der Deportationen und Vernichtung tätigen Beamten mit Fragen der «Wiedergutmachung» betraut. «Entschädigt» wurden vor allem ehemalige Nazis durch hohe Pensionen. In der Adenauer-Ära wurden die deutschen Kriegsopfer und «Vertriebene» offiziell als Opfer des 2. Weltkrieges deklariert. Per Gesetz von 1969 wurden deutsche «Opfer» «entschädigt», die ihre «redlich (!) erworbenen» Grundstücke oder Vermögen an Überlebende, die im Zuge der «Arisierung» beraubt wurden, rückübertragen mussten. Im «Londoner Schuldenabkommen» von 1953, in dem die Zahlungsverpflichtungen Deutschlands an die westlichen Alliierten nach dem 2. Weltkrieg verhandelt wurden, war die Entschädigung von Zwangs- und Sklavenarbeiter_Innen kein Thema. Sie wurde auf den Zeitpunkt eines Friedensvertrages verschoben, der nach dem Potsdamer Abkommen nicht geschlossen worden war. Der Wiederaufbau eines starken wirtschaftlichen und politischen Partners im Kalten Krieg hatte Priorität. Von den Opfern der Konzentrationslager, der Zwangs- und Sklavenarbeit, den Millionen Ermordeten und industriell Vernichteten und dem damit verbundenen Zivilisationsbruch war im Nachkriegsdeutschland keine Rede. Für viele Überlebende setzte sich die Diskriminierung im Land der Täter fort. Zahlreiche Gesetze, die eine Kontinuität der Ausgrenzung darstellten, blieben erhalten. Auf Klagen einzelner Opfer verwiesen die deutsche Industrie wie auch die Bundesregierung auf ihre jeweilige Nicht-Zuständigkeit. Während die deutschen Betriebe ihre Schuld auf die BRD abschoben mit der Argumentation, die SS hätte Geld für die Arbeit der mehr als 12 Millionen Menschen erhalten, redete die Bundesregierung sich mit einem nicht abgeschlossenem Friedensvertrag und der daraus folgenden Unfähigkeit, Entschädigungszahlungen zu tätigen, aus der Verantwortung. Die DDR verneinte von Anbeginn die Rechtsnachfolge zum NS-Staat und begründete damit ihre Nichtzahlung. Die Bundesstiftung «Erinnerung, Verantwortung, Zukunft» Mit dem Zusammenbruch des Ostblocks und der deutschen Vereinigung 1989/1990 stand die Frage der von Deutschland zu leistenden Reparationen und Entschädigungen wieder im Raum. Der 1990 zwischen BRD und DDR sowie Frankreich, den USA, Großbritannien und der Sowjetunion geschlossene «Zwei-plus-Vier-Vertrag», der das Ende der Rechte der Besatzungsmächte festlegte und den Weg zur Vereinigung von BRD und DDR freimachte wurde auf Drängen der Bundesregierung nicht «als Friedensvertrag», sondern «anstatt eines Friedensvertrages» geschlossen. So hoffte man, die im «Londoner Schuldenabkommen» auf den Zeitpunkt eines Friedensvertrages, den der «Zwei-plus-Vier-Vertrag» objektiv darstellte, aufgeschobenen Ansprüche umgehen zu können. Dennoch gerieten Bundesregierung und Wirtschaft im Jahr 1998, 53 Jahre nach der Niederlage Nazi-Deutschlands, auf Grund groß angelegter Sammelklagen in den USA in Zugzwang. Überlebende Zwangsarbeiter_Innen hatten vor US-amerikanischen Gerichten geklagt. Diese waren auch nicht abgeneigt, den Kläger_Innen Entschädigungsansprüche zuzuerkennen. Mit der Beschlagnahme des Eigentums deutscher Firmen in den USA hätten diese auch befriedigt werden können. Erstmalig wurde daraufhin in Deutschland eine breitere Diskussion über mögliche Entschädigungszahlungen geführt. Unter dem Druck der Sammelklagen entschied sich die Bundesregierung dafür, «Entschädigungszahlungen» zu leisten. Voraussetzung für mögliche Zahlungen war aber ein deutsch-amerikanisches Regierungsabkommen, das Rechtssicherheit deutscher Firmen vor weiteren Klagen beinhaltete. Die deutsche Wirtschaft, unterstützt von der Bundesregierung, war nur bereit zu zahlen, wenn damit ein endgültiger juristischer Schlussstrich unter das Thema Entschädigungszahlungen gezogen werden würde. Nur wenn alle zukünftigen Klagen abgeschmettert würden, war die deutsche Wirtschaft bereit, zu zahlen. Zur Abwicklung der Zahlungen wurde die Stiftung «Erinnerung, Verantwortung, Zukunft» (EVZ) gegründet. 10,1 Milliarden DM (5,2 Milliarden Euro) wurden ihr zur Verfügung gestellt, jeweils 5,05 Mrd. vom Bund und von der Wirtschaft. Dabei gestanden große Teile der hiesigen Wirtschaft den Zwangsarbeiter_Innen Geldzahlungen nur aus Angst vor der Schädigung ihres Rufs auf dem US-amerikanischen Markt zu. Die Zugeständnisse waren jedoch kein Schuldgeständnis, im Gegenteil: Es handelte sich ausdrücklich nur um eine freiwillige Zahlung in Form eines Almosens. Viele Firmen verweigerten sich, etwas zu dem Fond der EVZ beizutragen. Bis Ende 2006 wurden 4,37 Mrd. Euro an ehemalige Zwangsarbeiter_Innen und andere NS-Opfer ausgezahlt. Im Juni 2007 erklärte die Stiftung die Auszahlungen an ehemalige Zwangsarbeiter_Innen für abgeschlossen. Dabei liegt der Grund für den «Abschluss» der Zahlungen nicht darin, dass nun alle ehemaligen Zwangsarbeiter_Innen Geld erhalten hätten, sondern vielmehr in der bürokratischen Konstruktion des «Entschädigungsverfahrens», das viele Betroffene vom Erhalt finanzieller Leistungen ausschloss. Ausgezahlt wurde nämlich nur an Menschen, die bis 2001 bei der Stiftung oder einer in aller Welt vorhandenen Partnerorganisation einen Antrag einreichten und ausreichend beweisen konnten, dass sie in die Kategorie Zwangsarbeiter_In passen, d. h. in Industrie und in Angelegenheiten des Öffentlichen Rechts «beschäftigt» gewesen waren. Kriegsgefangene und Landarbeiter_Innen wurden von vornherein von Zahlungen ausgeschlossen. Gründe hierfür waren verschieden: Kriegsgefangene auf Grund von Völkerrechtsbestimmungen und Landarbeiter_Innen erhielten nur Geld, wenn in den verschiedenen Partnerorganisationen der EVZ noch Geld übrig blieb. Das wurde damit begründet, dass es den auf Bauernhöfen untergebrachten Landarbeiter_Innen angeblich relativ gut ging. Der Zwang zur Arbeit bestand aber trotzdem und tatsächlich wurden auch sie schwer bestraft, wenn sie die Arbeit verweigerten. Der deutsche Staat behielt sich die Definitionsmacht darüber vor, wer als Opfer des Nationalsozialismus zu gelten habe und entmündigte die Opfer als Empfänger einer «fürsorglichen» staatlichen Wohlfahrtspflege, die selbstredend den deutschen Volkswohlstand nicht gefährden sollte. Ehemalige Zwangsarbeiter_Innen waren gezwungen, ihre Zwangsarbeit durch Dokumente zu belegen. Nach über 50 Jahren noch Beweise zu finden, gestaltete sich jedoch sehr schwierig. Die Unternehmen, Stadtverwaltungen und die SS vernichteten einen Großteil der Akten, vieles ging außerdem im Kriegsgeschehen verloren. Insgesamt bekamen nur 1,6 der mehr als 12 Millionen Zwangs- und Sklavenarbeiter_Innen Geld aus dem Fond der EVZ. Zahlungen an Zwangsarbeiter_Innen vor 1998 gab es nur sehr vereinzelt und nur dann, wenn viele schwere Beweise für die Schuld einzelner Betriebe vorgelegt werden konnten. Einzelne Firmen und auch die Katholische Kirche gründeten eigene Stiftungen, deren Zahlungen jedoch recht spärlich ausfielen. Zwangsarbeit in Potsdam Auch die Wirtschaft der Stadt Potsdam war, wie auch im gesamten Deutschen Reich, auf Kriegsproduktion eingestellt, war von ihr abhängig und profitierte von ihr. 1939 arbeitete über die Hälfte der Potsdamer Erwerbstätigen in anerkannten wehrwirtschaftlichen Betrieben. Im Jahr 1944 existierten über 70 Zwangsarbeiterlager in Potsdam. Sie waren über die gesamte Stadt verteilt. Hinsichtlich ihrer Größe und Ausstattung unterschieden sie sich stark von einander. Leerstehende Geschäfte, Wohnungen und Gaststättensäle wurden zur Unterbringung von zivilen Zwangsarbeiter_Innen genutzt, die hauptsächlich in kleineren Betrieben und Handwerkerfirmen arbeiten mussten. Größere Firmen wie Maschinenbau und Bahnbedarf A.G. (früher Orenstein & Koppel), die Arado Flugzeugwerke, Frieseke & Höpfner und die UfA hatten ihre eigenen Lager, in denen bis zu 1.000 Zwangsarbeiter_Innen, häufig sowjetische Kriegsgefangene, untergebracht waren. Zwangsarbeiter_Innen wurden in allen Bereichen der Wirtschaft eingesetzt.­­ In nahezu jeder Handwerksfirma Potsdams wurden ausländische Menschen zur Arbeit gezwungen. Menschen aus den von der deutschen Wehrmacht besetzten ost- und nordeuropäischen Ländern wurden als private Hausangestellte und Gärtner_Innen ausgebeutet. Zentrale Behörden und Einrichtungen, die ihren Sitz oder Teile ihrer Verwaltung in Potsdam hatten, wie das Deutsche Rote Kreuz, die Reichspost und die Verwaltung der preußischen Schlösser und Gärten profitierten vom Einsatz der Zwangsarbeiter_Innen. Der öffentliche Dienst war sowohl Nutznießer als auch Mitorganisator der Zwangsarbeit. Die Stadtverwaltung Potsdam unterhielt ein eigenes Zwangsarbeiterlager in der Wiesenstraße 35. Eine eigenständige Verwaltung für Zwangsarbeiter_Innen wurde innerhalb des Magistrats der Stadt Potsdam eingerichtet. Insbesondere die städtischen Gas- und Elektrizitätswerke und die Verkehrsbetriebe setzten ausländische Arbeiter_Innen ein. Auch zu Arbeiten an der städtischen Infrastruktur wurden Zwangsarbeiter_Innen eingesetzt. Insgesamt wurden in Potsdam über 16.000 Zwangsarbeiter_Innen ausgebeutet. Etwa 300 von ihnen starben infolge von Mangelernährung und Infektionskrankheiten, durch unzulängliche Arbeitschutzbedingungen, durch Suizid oder durch die Folgen von Misshandlungen. Mindestens 40 Fremdarbeiter_Innen kamen während der Alliierten Luftangriffe ums Leben, da den meisten der Zugang zu Luftschutzeinrichtungen verwehrt wurde. Im Jahr 2007 beschloss die Stadt Potsdam, eine Gedenktafel für die in Potsdam ausgebeuteten Zwangsarbeiter_Innen zu errichten. Dies führte zu einem Eklat im für den Text der Gedenktafel zuständigen Kulturausschuss der Stadtverordnetenversammlung. Die Vertreter von SPD und CDU, Helmut Przybilski und Eberhard Kapuste, sahen sich nämlich in ihrer Eigenschaft als «Zeitzeugen» bemüßigt, Jugenderinnerungen daran auszutauschen, wie gut es den zur Arbeit ins Deutsche Reich verschleppten Menschen doch gegangen wäre. Jene, die wahrscheinlich von Vernichtungskrieg und Holocaust nichts gewusst haben wollen, können sich nur zu gut erinnern, dass die Zwangsarbeiter_Innen in der Landwirtschaft doch ein ganz angenehmes Leben hatten. Die um finanzielle Unterstützung für die Gedenktafel angeschriebenen Unternehmen (wie die Deutsche Bahn AG, die vor wenigen Jahren für die Errichtung ihrer Bahnakademie am Bhf. Wildpark ein komplett erhaltenes Barackenlager für Zwangsarbeiter_Innen dokumentationslos abräumen ließ), Nachfolgefirmen der Profiteure der Zwangsarbeit, lehnten kühl ab und machten klar, dass sie den Schlussstrich unter die eigene Vergangenheit gezogen haben. Die Stadtverwaltung Potsdam hat sich mit der Außenwand des Kartoffelpubs in der Großbeerenstraße einen Ort für die Gedenktafel ausgesucht, an dem die Preußenseeligkeit vorbeiziehender TouristInnen nicht gestört wird. Die Stadt Potsdam hat, z.B. in den Verkehrsbetrieben, selbst ZwangsarbeiterInnen ausgebeutet. Zwangsarbeiter_Innenlager und –unterkünfte befanden sich dutzendweise auch in der Potsdamer Innenstadt. Auf einem Schiff in der Alten Fahrt starben in den letzten Kriegstagen kranke Zwangsarbeiter_Innen, weil die Stadtverwaltung Ihnen Schutzräume und medizinische Betreuung verwehrte. Unter diesen Voraussetzungen stellt das Anbringen einer Tafel in der Großbeerenstraße ein Abschieben der ungeliebten Vergangenheit aus der zur Umwandlung in eine preußische Repräsentationskulisse vorgesehenen Innenstadt dar. Die Stadt Potsdam scheint nicht willens zu sein, der Erinnerung an die Opfer der Zwangsarbeit einen angemessenen Rahmen zu geben. Deutsche Täter wie Stauffenberg werden zu Widerstandskämpfern gemacht. Für das Gedenken an sie gibt die Stadt ein millionenschweres Innenstadtgrundstück, um auf ihm die als Versöhnungszentrum deklarierte Garnisonkirche wieder aufzubauen, in der dann auch dem «Deutschen Widerstand» gedacht werden soll. Für ein Gedenken an die Zwangsarbeiter_Innen plante die Stadt hingegen 200 Euro ein, die sie in einer Sammelaktion von den Stadtverordneten erbetteln wollte. Das Schlagwort deutscher Gedenkpolitik ist «Versöhnung». Dabei diktiert Deutschland die Bedingungen, unter denen die Opfer des deutschen Vernichtungskrieges sich mit den Nachkommen der Täter versöhnen dürfen und eine der wichtigsten dieser Bedingungen ist: es darf nichts kosten. Darin liegt eine erneute Beleidigung der Opfer des deutschen Faschismus. ¶
Bündnis Madstop, April 2009 unterstützt vom ASTA Uni Potsdam

Sonntag, 15. März 2009

Vertriebene vertreiben!

"Sie wollten heim ins Reich, wir schickten sie"

Am 26.3.09 um 19.00 Uhr wird Erika Steinbach, Vorsitzende des Bundes der Vertriebenen, einen zweiten Versuch starten, um einen Vortrag in Potsdam zu halten. Beim ersten Mal im Mai 2008 wollte sie ihre Vortragsreihe zur Siedlungsgeschichte der Deutschen in Ostmitteleuropa an der Universität Potsdam beginnen. Damals musste sie unter heftigem Protest und von Wasserbomben „betroffen“, unverrichteter Dinge wieder von dannen ziehen. Daraufhin sagte Steinbach eingeschnappt die gesamte Veranstaltungsreihe ab. Die alternative Vertreibungsaktion löste europaweit ein Medienecho aus, doch anders als in Deutschland war die Berichterstattung gegenüber dem Protest im europäischen Ausland eher positiver Natur. Weshalb die ganze Aufregung? Frau Steinbach ist die Vorsitzende eines nach dem Zweiten Weltkrieg von hochrangigen Nazis gegründeten Verbandes. Dessen Mitglieder erkennen zum großen Teil bis heute nicht die deutschen Ostgrenzen an. Steinbach selbst stimmte 1990 im Bundestag ebenfalls gegen die Oder-Neiße-Grenze. Das Welt- und Geschichtsbild des Bundes der Vertriebenen (BdV) wird an der Person seiner Vorsitzenden deutlich: Erika Steinbachs Vater war als Offizier der nationalsozialistischen Wehrmacht in Polen stationiert und floh mit dem Großteil der deutschen Bevölkerung vor der Roten Armee gen Westen. Später wurden, geregelt durch das Potsdamer Abkommen, auch die übrigen Teile der noch in den Ostgebieten lebenden deutschen Bevölkerung,bis auf wenige, die nachweisen konnten Antifaschisten zu sein, ausgesiedelt. Wenn dies den Polen heute als menschenrechtswidriger Akt der Vertreibung vorgeworfen wird, dann wird klar, dass der BdV unter dem Recht auf Heimat das Recht deutscher Herrenmenschen auf Ausbeutung, Versklavung und Ausrottung anderer "Völker" versteht. Steinbach treibt aber auch auf anderen Themenfeldern ihr Unwesen. So kämpft sie u.a. aktiv gegen die Gleichstellung von Homosexuellen und trat aus der hessischen evangelischen Kirche, welche die gleichgeschlechtliche Ehe anerkannte, konsequenterweise aus. Diese Person wurde von der Jungen Union zu einem Vortrag auf das Gelände des Hauses für preußisch-brandenburgische Geschichte eingeladen. Sie steht damit exemplarisch für die Etabliertheit von rechtem und revisionistischem Gedankengut in der sich selbst ernannten "Mitte der Gesellschaft". Deshalb lasst uns dem revisionistischen Pöbel wieder die Hölle heiß machen und versuchen, den rechten Konsens zu brechen! 26.3.2009 // RESTAURANT "La Mage" (POTSDAM) // KUTSCHSTALL // NEUER MARKT // 19.00 Uhr